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ERFAHRUNG DIE SICH AUSZAHLT.

Spezielles Know-How für spezielle Anforderungen

Das Inkasso für Spedition, Fracht, Transport sowie Handel rund um das Thema Automotive und Automobil

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ADLER INKASSO hat hier einen weiteren Schwerpunkt ihrer Spezialisierung gesetzt. Mit großem Erfolg bearbeiten wir Forderungen aus Speditions-, Fracht- und Transportverträgen sowie Forderungen im Zusammenhang mit Verkauf und Reparatur von Fahrzeugen einschließlich Forderungen der Zulieferindustrie und -betriebe.

Gerade im Bereich des Transportwesens sind wir mit den Gepflogenheiten des Marktes vertraut. Bei der Bearbeitung dieser Fälle finden die Besonderheiten der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und des Handelsgesetzbuches (HGB) Beachtung. So tragen wir zum Beispiel bei der Fallbearbeitung auch der kurzen Verjährung des § 439 Abs. I Satz 1 HGB im Rahmen von Frachtgeschäften Rechnung.

Im Rahmen des Verkaufs und der Reparatur von Fahrzeugen sind wir mit den Problemen unserer Kunden und den hieraus resultierenden (oft wiederkehrenden) Fallkonstellationen vertraut. Hier bearbeiten wir regelmäßig Fälle, in denen Ihre Kunden Kaufpreis- oder Werklohnzahlungen aufgrund unberechtigter Mängeleinreden zurückhalten. Oft sind dies auch solche Fälle, in denen ein Reparaturauftrag erteilt wird und etwaige Ansprüche gegenüber einem Versicherer an Sie abgetreten wurden. Zahlt nun der Versicherer nicht oder nur teilweise, so verweigert der Auftraggeber nicht selten die Zahlung aus eigener Tasche. Diesen Einwendungen können wir kompetent und zielsicher entgegentreten.

Bei Forderungen der Zulieferindustrie und -betrieb handelt es sich regelmäßig um Forderungen zwischen Kaufleuten. Bei der Bearbeitung derartiger Fälle wissen wir darum, eine sachgerechte Lösung entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu finden. So können wir eine Vielzahl von Fällen bereits frühzeitig anhand der Regelung des § 377 HGB lösen, indem wir den Einwendungen der Schuldner die Verspätungsrüge entgegenhalten.

Seit Aufnahme unserer Tätigkeit zählen wir sowohl regional als auch überregional bekannte Autohäuser, Werkstätten, Reifenhersteller und Händler, Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen, Umweltdienste sowie Zubehör- und Ersatzteilhändler zu unseren zufriedenen Kunden.

 

BGH_Urteil_Vermittlungsklausel
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Incoterms 2000
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