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ERFAHRUNG DIE SICH AUSZAHLT.

Spezielles Know-how für spezielle Anforderungen

Spezialinkasso für Autohäuser / Kfz-Werkstätten, Speditionen, Zulieferindustrie und -betriebe sowie Unfallabwicklung / Schadenmanagement

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Im Rahmen des Verkaufs und der Reparatur von Fahrzeugen sind wir mit den Problemen unserer Mandanten und den hieraus resultierenden wiederkehrenden Fallkonstellationen vertraut. Hier bearbeiten wir Fälle, in denen Ihre Kunden Kaufpreis- oder Werklohnzahlungen aufgrund unberechtigter Mängeleinreden zurückhalten. Dies betrifft auch Konstellationen, in denen ein Reparaturauftrag erteilt wird und Ansprüche gegenüber einem Versicherer an Sie abgetreten wurden. Zahlt nun der Versicherer nicht oder nur teilweise, so verweigert der Auftraggeber nicht selten die Zahlung aus eigener Tasche. Diesen Sachverhalten können wir kompetent und zielsicher entgegentreten.

Das Speditionswesen ist ein sehr schnelles und flexibles Geschäft, bei dem in kurzer Zeit sehr hohe Forderungen auflaufen können. Dieser Geschwindigkeit haben wir uns angepasst. Es finden die Besonderheiten der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und des Handelsgesetzbuches (HGB) Beachtung. Etwa die kurze Verjährung nach HGB und ADSp, das Aufrechnungshindernis nach Ziff. 19 ADSp. Bei Forderungen der Zulieferindustrie und -betriebe handelt es sich meist um solche zwischen Kaufleuten. Dem Rechnung tragend, achten wir zum Beispiel auf die Verspätungsrüge des § 377 HGB und beziehen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Mandanten ein.

Unfallabwicklung / Schadenmanagement Geht es nach einem Verkehrsunfall um die Geltendmachung des Schadens etwa in Form des merkantilen Minderwertes, des Höherstufungsschadens, des Sachschadens, der Gutachterkosten, Abschleppkosten oder der Kosten für ein Ersatzfahrzeug stehen wir Ihnen als Ihr Kooperationspartner sowie unser Vertrags- und Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit unserem, auf diesem Gebiet spezialisierten und langjährig erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht gewährleistet bei Bedarf eine professionelle gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen, sofern dies notwendig ist. Profitieren Sie von der Erfahrung und dem Know-how von ADLER INKASSO.

 

BGH_Urteil_Vermittlungsklausel
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Incoterms 2000
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